Personenaufzüge in Immobilien: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht

Personenaufzüge in Immobilien: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Immobilien mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Eine Nachrüstpflicht gilt auch für Aufzüge in Bestandsimmobilien wie Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder Bürogebäude. Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet.

Nachrüstpflicht für Personenaufzüge bis Ende 2020
Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Welche Anlagen als überwachungsbedürftig gelten regelt die BetrSichV. Grob betrifft das neben Personenaufzügen in Immobilien alle Anlagen, die Personen befördern, Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. Nachdem Ende 2020 die Übergangsfrist abläuft, gilt die verpflichtende Regelung nun auch für ältere Anlagen und Personenaufzüge in Immobilien aller Art. Im Falle eines Schadens haftet der Betreiber laut TÜV Süd, jedoch auch schon vorher.

Über die Zwei-Wege-Kommunikation können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprachverbindung zu einer Notrufzentrale bzw. einem Notdienst herstellen. Die Kommunikation muss in beide Richtungen möglich sein und die Befreiung muss durch das Personal innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden.

TÜV Süd: Einfache Nachrüstung möglich
Laut TÜV Süd sind keine kostspieligen Umbauten nötig: bestehende Personenaufzüge in Immobilien können relativ günstig mit einer Gegensprechanlage oder einem fest installierten Telefon nachgerüstet werden. Die genauen Anforderungen an das Zwei-Wege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ in Ziffer 3.4.3 beschrieben.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Nachrüstpflicht für Immobilienbesitzer und den bereits seit dem 01. Juni 2015 geltenden Regelungen finden Sie beim TÜV Süd in Textform und als ausführliches Erklärvideo. Den Gesetzestext zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in neuester Fassung finden Sie auf der Seite des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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