Bayerische Provisionsregelung Immobilienmakler Nürnberg

Bayerische Provisionsregelung Immobilienmakler Nürnberg

Für Immobilienmakler in Nürnberg ist es üblich, dass Verkäufer und Käufer sich nach der Bayerischen Provisionsregelung die Maklerprovision hälftig teilen. Bereits seit vielen Jahren ist es in Bayern üblich, dass Verkäufer und Käufer sich die Maklercourtage (Provision) hälftig teilen. Diese Regelung gilt nun bundesweit. Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist es nunmehr Pflicht, dass beide Vertragspartner des Immobilienmaklers die Provision zu gleichen Teilen bezahlen. Diese Regelung entspricht in Nürnberg und Bayern bei seriösen Maklerunternehmen der bisherigen Regelung.

Als Mitgliedsunternehmen des IVD Immobilienverband Deutschland e.V. und Marktberichterstatter des Verbands für den regionalen Immobilienmarkt Nürnberg begrüßen wir diese Regelung. Die nun gesetzlich vereinbarte Reglung zur Provisionsteilung honoriert die Vermittlungstätigkeit des Maklers zwischen Käufer und Verkäufer in besonderem Maße.

Anlass der Gesetzesänderung war die einseitige Verteilung mit bis zu 7,14 % Käuferprovision inkl. MwSt., wie Sie in einigen Bundesländern, z.B. Berlin, Brandenburg und Hamburg üblich war. In Bayern ist laut Erhebungen des IVD Immobilienverband Deutschland e.V. in der Regel jeweils eine Maklerprovision für den Immobilienmakler in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. aus dem beurkundeten Verkaufspreis für Käufer und Verkäufer der Immobilie üblich beim Verkauf von Wohnimmobilien.

Das Gesetz sieht zum Schutz der Verbraucher außerdem die Schriftform des Vertrags vor. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern arbeiten wir seit Jahren ausschließlich im Alleinauftrag auf Grundlage der Empfehlungen des IVD.

Neben dem Verkauf von Wohnimmobilien liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Anlageobjekten wie Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen, Bürogebäuden sowie Produktionsstätten und Lagerflächen. Unser Leistungsspektrum wird abgerundet durch Projektentwicklungen, die wir gerne in Ihrem Auftrag oder auf Ihrem Grundstück übernehmen. Für den Immobilienverkauf für Profis, den Verkauf gewerblicher Immobilien ist eine individuelle, an die Marktgegebenheiten angepasste Vereinbarung der Provision weiterhin vom Gesetzgeber gewünscht.

http://www.drkoernerimmobilien.de/leistungen/

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf

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